Weiterbildung



"Von arbeitsamtsinternen Maßnahmen, Teilzeitlehrgängen der Volkshochschulen, der IHK, der DAA (Deutsche Angestellten Akademie) etc. über Abendkurse der Volkshochschulen reicht die Angebotspalette.

Einen Überblick über sämtliche Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet bietet die Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesanstalt für Arbeit KURS, die in allen Berufsinformationszentren der Arbeitsämter als auch über Internet (www.arbeitsamt.de) eingesehen werden kann.   

Einzelne Bildungsanbieter stellen ebenfalls Datenbanken Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen übers Internet zur Verfügung.

Das WIS (Weiterbildungs-Informations-System) als Projekt der IHK, DIHT, Zentralverband des deutschen Handwerks und der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung informiert über Dienstleistungsangebote zur beruflichen Weiterbildung.

Um sich beruflich zu orientieren, bietet das Arbeitsamt auch die Möglichkeit von Trainingsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen an.

Da die Computertechnik bereits in alle Arbeitsbereiche integriert ist, genießen Maßnahmen im EDV-Bereich höchste Priorität."
(Quelle: Stellenratgeber,
http://www.stellenratgeber.de/Wiedereinstieg.htm#kurse)

FÖRDERUNG durch

  • Arbeitsamt
Der ESF ist das wichtigste Instrument der gemeinschaftlichen Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).    

"Wer kann durch den E S F gefördert werden?

Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, die nicht über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen oder die in das Berufsleben zurückkehren wollen.

Sie können nur im Rahmen der verfügbaren ESF-Mittel gewährt werden, soweit diese von der Europäischen Kommission angewiesen sind und soweit entsprechende Leistungen nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht gewährt werden.

Welche Maßnahmen fördert der E S F ?


Berufliche Qualifizierung

Notwendige Qualifizierung, wenn keine SGB III-Unterhaltsleistungen gewährt werden (§§ 80 Abs.1/101 Abs.3 SGB III)

Notwendige Qualifizierung

Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung nach dem Sozialgesetzbuch III, die die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 1 oder § 101 Abs. 3 SGB III erfüllen, denen Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach dem SGB III nicht gewährt werden kann, können ein ESF-Unterhaltsgeld erhalten.

Welche Leistungen erbringt der E S F zur beruflichen Qualifizierung?



Ihr Weg zur Förderung durch den E S F !

Auf die Leistungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch!"


(Quelle: Arbeitsamt
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/foerdweit/esf/index.html)